Pflegeausbildung-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung für Pflegekräfte

Ansprechpartner

Team Erste Hilfe

Markus Friedel
Ausbildungsleitung
Telefon 0751 56061-62
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de 

Ulrike Lehr
Telefon 0751 56061-70
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de

Ulmer Straße 95
88212 Ravensburg

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.

Dieses Angebot ist für Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen konzipiert, die bereits einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben.

Inhalte

Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende vier Bereiche:

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe absolvieren. Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.

  • Bewusstsein und Atmung kontrollieren
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung

  • die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
  • die Notfallsituationen einschätzen
  • ein adäquaten Notruf absetzen
  • Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
  • die stabile Seitenlage herstellen
  • spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
  • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)

Umfang der Fortbildung

Pflegefachkräfte haben jährlich mind. acht Fortbildungsstunden zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. vier Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.

Dauer

4 Unterrichtseinheiten (UE) x 45 Minuten

Kosten

Es besteht die Möglichkeit die Gebühr per kontaktloser Zahlungsmethode (EC, Kreditkarte, Google Pay ,etc.)  zu Lehrgangsbeginn zu entrichten. Weiterhin ist aber auch eine Entrichtung der Gebühr in bar zu Lehrgangsbeginn möglich. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Lehrgangsgebühr passend mit. Danke!

Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Lehrgänge in Ihrem Betrieb

Dieses Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.

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Kündigung/Rücktritt

Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Rücktritte sind schriftlich an breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg.de zu melden. Teilnehmer/innen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir mündliche Absagen nicht berücksichtigen werden. Beachten Sie hierzu auch unsere AGBs zu „Kündigung / Rücktritt des Auftraggebers/ der Auftraggeberin“.

Hinweis

Sollten zu Kursbeginn weniger als 6 Personen anwesend sein, kann der Kurs nicht durchgeführt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.