Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung für Pflegekräfte

Ansprechpartner
Team Erste HilfeMarkus Friedel
Ausbildungsleitung
Telefon 0751 56061-62
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de
Heike Halder
Telefon 0751 56061-70
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de
Ulmer Straße 95
88212 Ravensburg
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.
Dieses Angebot ist für Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen konzipiert, die bereits einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben.
Inhalte
Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende vier Bereiche:
- aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
- Pflegeprozessdarstellung
- aktuelle Hygienevorschriften
- Erste Hilfe
Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe absolvieren. Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.
- Bewusstsein und Atmung kontrollieren
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung
- die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
- die Notfallsituationen einschätzen
- ein adäquaten Notruf absetzen
- Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
- die stabile Seitenlage herstellen
- spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
- die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
- die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)
Umfang der Fortbildung
Pflegefachkräfte haben jährlich mind. acht Fortbildungsstunden zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. vier Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.
Dauer
4 Unterrichtseinheiten (UE) x 45 Minuten
Kosten
Die Lehrgangskosten können je nach Lehrgang unterschiedlich ausfallen. Wir haben in unten stehender Tabelle die jeweilige Gebühr pro Lehrgang für Sie hinterlegt. Es besteht die Möglichkeit die Gebühr per kontaktloser Zahlungsmethode (EC, Kreditkarte, Google Pay ,etc.) zu Lehrgangsbeginn zu entrichten. Weiterhin ist aber auch eine Entrichtung der Gebühr in bar zu Lehrgangsbeginn möglich. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Lehrgangsgebühr passend mit. Danke!
Sollten Sie den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage. Verspätete oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt. Beachten Sie hierzu auch unsere AGBs.
Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird lediglich für die Aus/-Fortbildung für Ersthelfer Betriebe von anteilig 10% der Belegschaft übernommen. Diese Qualifizierung ist als Ganztagesschulung mit 9 Unterrichsstunden angelegt.
Lehrgänge in Ihrem Betrieb
Dieses Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.
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Stornierung
Sollten Sie den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Schicken Sie eine E-Mail an breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg.de unter Angabe der Kursnummer, Datum der Veranstaltung und Ihrem Namen. Verspätete oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt. Beachten Sie hierzu auch unsere AGBs zu „Kündigung / Rücktritt des Auftraggebers/ der Auftraggeberin“.