Erste Hilfe Einweisung nach Vorgabe MDK mit 2 Unterrichtsstunden

Ansprechpartner
Team Erste HilfeMarkus Friedel
Ausbildungsleitung
Telefon 0751 56061-62
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de
Heike Halder
Telefon 0751 56061-70
breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de
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88212 Ravensburg
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung.
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird lediglich für die Aus/-Fortbildung für Ersthelfer Betriebe von anteilig 10% der Belegschaft übernommen. Diese Qualifizierung ist als Ganztagesschulung mit 9 Unterrichsstunden angelegt.
Dauer: | 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | |
Inhalte: | Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung | |
Gebühr: | 20,00 Euro/ Teilnehmer | |
Quelle: | Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B |
Unser Service
Inhouse-Lehrgänge: | Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. Sprechen Sie uns an. |
Zertifikat: | für jeden Teilnehmer |
Stornierung
Sollten Sie den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Schicken Sie eine E-Mail an breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg.de unter Angabe der Kursnummer, Datum der Veranstaltung und Ihrem Namen. Verspätete oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt. Beachten Sie hierzu auch unsere AGBs zu „Kündigung / Rücktritt des Auftraggebers/ der Auftraggeberin“.