Fragen & Antworten

Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?
Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (DGUV 304-001) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch ein Erste Hilfe Training aufgefrischt werden.
Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?
Sie haben Ihre Bescheinigung verloren und benötigen eine Zweitschrift? Wenn Sie das Kursdatum wissen, können wir diese - rückwirkend für die letzten drei Jahre, gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € ausstellen.
Anmeldung?

Privatteilnehmer (Teilnehmer die bar oder per Karte/Handy zahlen) werden von unseren Mitarbeitenden in unsere Teilnehmerliste eingetragen, so ist für Sie ein Platz reserviert. Die Kursgebühr bezahlen Sie in bar oder per Karte/Handy vor Ort.

Teilnehmer die von Firmen entsendet werden und den Kurs über die Berufsgenossenschaft abrechnen können, bringen das ausgefüllte Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung" zum Kurs mit, oder schicken es vorher ausgefüllt per Post an folgende Adresse: Kreisverband Ravensburg, Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg - Abteilung Ausbildung.

Verspätung? Fehlzeiten?
Kommen Sie bitte rechtzeitig. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit nicht eingehalten wird. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses. Zertifikate werden nur ausgestellt, wenn alle vorgegebenen Unterrichtseinheiten besucht wurden.
Unentschuldigte Fehlzeit

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei unentschuldigtem Fehlen der Teilnehmerbetrag in Rechnung gestellt wird. 
Abmeldungen: 0751 56061-0 bzw. breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg(dot)de

Wie kann ich meine Buchung stornieren?

Wenn Sie Ihre Terminbuchung stornieren möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg(dot)de unter Angabe der Kursnummer, Datum der Veranstaltung und Ihrem Namen. Telefonische Abmeldungen werden nicht akzeptiert. Teilnehmende, die ohne fristgerechte Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

Die Absage muss rechtzeitig erfolgen, mindestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Beispiel: Für eine Absage an einem Sonntag muss die Absage bis spätestens Dienstag, 23.59 Uhr schriftlich erfolgt sein. 

Pausen während der Kurse?

In unseren Erste-Hilfe-Kursen sind regelmäßige kleine Pausen vorgesehen. Für Verpflegung kommen wir nicht auf, bitte bringen Sie sich ggf. selbst etwas mit. In den Seminarräumen sind i.d.R. Getränkeautomaten vorhanden.

Praktischen Übungen?
Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, dass der Ausbilder von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist.

Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.

Wer krankheitsbedingt gewisse Übungen nicht ausführen möchte, wende sich bitte vorher an den Ausbilder.
Kleidungsordnung?

Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften. Den Damen empfehlen wir eine bequeme Hosenmode und keinen Schmuck. Teilnehmer der Erste-Hilfe-Outdoor-Kurse beachten auch bitte die Wettervorhersage. Die Outdoorkurse finden komplett oder teilweise im Freien statt.

Bezahlung

Wenn Sie privater Teilnehmer sind:
Bitte bezahlen Sie die Lehrgangsgebühr in bar oder per Karte/Handy direkt beim Ausbilder.

Wenn Sie betrieblicher Ersthelfer sind:

  • Unsere Erste-Hilfe Aus- und Fortbildungen erfüllen die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (BGV A1). Daher übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Lehrgangskosten.
  • Übersenden Sie uns bitte die angehängten Anmelde- und Teilnehmerlisten vollständig im Original.
  • Für Unfallversicherte der öffentlichen Hand ist ein Gutschein notwendig, den Sie bitte rechtzeitig bei der zuständigen Unfallkasse beantragen und uns gleichfalls zusenden.
Was muss ich zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?

Schreibutensilien wenn Sie Notizen machen möchten, Interesse am Kurs, gute Laune. Die Ausbilder dürfen sich den Personalausweis zeigen lassen und machen von diesem Recht auch Gebrauch. Die Kursgebühr, wenn möglich passend. Karten-/Handyzahlung ist ebenfalls möglich. 

Mein/e Bekannte/r kann kein Deutsch
Wir bieten Fremdsprachenkurse für geschlossene Gruppen in verschiedenen Sprachen (je nach Nachfrage) an. Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Türkisch und für Gehörlose in der DGS.
Wenn Sie Ihren eigenen Dolmetscher mitbringen möchten , kann dieser kostenlos teilnehmen, erhält aber keine Bescheinigung.
Ich habe eine Beschwerde!

...diese senden Sie bitte an unser Team Ausbildung an die Adresse breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg(dot)de Bitte geben Sie uns möglichst sachliche und genaue Hinweise. 

Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

Ich habe "einmal" eine Erste-Hilfe-Kurs gemacht und möchte nur eine Auffrischung

Wir bieten die Erste-Hilfe-Fortbildungen regelmäßig an. Die betrieblichen Ersthelfer müssen diese im zweijährigen Rhythmus absolvieren. Privatteilnehmer können selbstverständlich auch in größeren Abständen daran teilnehmen. 

Grundsätzlich empfehlen wir nach Pausen von mehr als zwei Jahren allen den Besuch eines neuen, vollständigen Erste-Hilfe-Kurses.

Kontakt

Team Erste Hilfe

Ulrike Lehr & Luciana Chera
Telefon 0751 56061-70
breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg(dot)de