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Antikorruptionsrichtlinie im Deutschen Roten Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz positioniert sich klar gegen jegliche Form von Korruption. Es gilt für alle Mitarbeitenden der Grundsatz, dass die eigene Position oder Funktion nicht dazu genutzt werden darf, Zuwendungen oder Vorteile anzubieten, zu gewähren, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.

Alle Entscheidungen sind so zu treffen, dass sich diese im Rahmen der gesetzlichen und internen Vorgaben bewegen und auch nach außen hin vertretbar sind. Näheres ist in der Antikorruptionsrichtlinie im Deutschen Roten Kreuz geregelt. Diese gilt verbindlich für alle DRK-Verbandsgliederungen. Sie beinhaltet neben dem grundsätzlichen Verbot von Korruption verschiedene Präventionsmaßnahmen, die teilweise zwingend umzusetzen sind, bspw. die Vorbildfunktion der obersten Führungsebene beim Thema Antikorruption sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeitenden hierzu. Darüber hinaus wird der allgemeine Umgang mit Verdachts- und bestätigten Korruptionsfällen beschrieben.