Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung.
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
Die Kosten für die Schulung werden nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Dauer: | 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | |
Inhalte: | Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung | |
Gebühr: | 20,00 Euro/ Teilnehmer | |
Quelle: | Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B |
Inhouse-Lehrgänge: | Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. Sprechen Sie uns an. |
Zertifikat: | für jeden Teilnehmer |
Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Rücktritte sind schriftlich an breitenausbildung(at)rotkreuz-ravensburg(dot)de zu melden. Teilnehmer/innen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir mündliche Absagen nicht berücksichtigen werden. Beachten Sie hierzu auch unsere AGBs zu „Kündigung / Rücktritt des Auftraggebers/ der Auftraggeberin“.
Sollten zu Kursbeginn weniger als 6 Personen anwesend sein, kann der Kurs nicht durchgeführt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.