· Pressemitteilung

Informationen über die Themen Vollmacht, rechtliche Betreuung und Patientenverfügung

Zwei Frauen stehen bei einer Veranstaltung vor einem Info-BildschirmFoto: DRK-Kreisverband Ravensburg e. V.
Monika Bettinger, Geschäftsführerin Betreuungsverein St. Martin für den Landkreis Ravensburg (r.), und Marion Heine vom DRK-Kreisverband Ravensburg, der zum Vortrag eingeladen hat.

Vorsorge: ein wichtiges Stück Selbstbestimmung

Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung, Patientenverfügung: Themen, die die meisten Menschen lieber von sich schieben. Über diese wenig beliebten Themen hat Anfang Oktober Monika Bettinger, Geschäftsführerin Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg, aufgeklärt. Rund 20 Interessierte folgten beim DRK Kreisverband Ravensburg aufmerksam ihren Ausführungen. Die Schwere des Themas lockerte sie mit vielen Beispielen auf.

Keine automatische Vertretung 

Wer denkt, rechtliche Vorsorge ist nur für Seniorinnen und Senioren gedacht, der hat sich getäuscht, stellte Monika Bettinger eingangs klar. Zwar wird es mit zunehmendem Alter tatsächlich bedeutender, sich darum zu kümmern, da schwere Erkrankungen, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall zunehmen können. „Aber sie ist für alle wichtig, die über 18 Jahre sind“, so Bettinger. Erlangen Kinder die Volljährigkeit, sind nicht mehr automatisch die Eltern oder Angehörigen ihre Rechtsvertretenden. Bis 2023 waren nicht einmal Ehepartner automatisch Bevollmächtige. Das hat der Gesetzgeber allerdings gelockert. Kann etwa eine Person auf Grund eines Unfalls seine Angelegenheiten nicht mehr rechtlich besorgen, gilt das Ehegattenvertretungsrecht, sofern keine Vollmacht vorliegt, allerdings nur für das Thema der Gesundheitsvorsorge und dies nur für sechs Monate. 

Ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuungspersonen

Monika Bettinger stellte auch den Betreuungsverein St. Martin mit seinen 400 Mitgliedern vor, der 1992 gegründet wurde. 300 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer betreuen derzeit circa 500 Menschen. 60 hauptamtliche Betreuungspersonen sind für komplexere Betreuungen eingesetzt. Der Verein berät Bürger und Bürgerinnen kostenlos rund um das Thema rechtliche Vorsorge. Von den in Deutschland betreuten 1,3 Millionen Menschen leben allein 6000 im Landkreis Ravensburg. Diese hohe Zahl ist auf die zahlreichen Einrichtungen für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen zurückzuführen. Monika Bettinger betonte: „Eine Betreuung ist keine Entmündigung.“ Vielmehr wurden mit dem Betreuungsrecht, das das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht 1992 ablöste, die Rechte der Betreuten sehr gestärkt. 

Eine Vollmacht ist unkompliziert

Eine Vollmacht beruht auf Vertrauen. „Sie ist für Einsteiger“, ermutigte Monika Bettinger. Sie bedarf grundsätzlich keiner Formvorschrift, ist kostengünstig, unbürokratisch und wird bei Bedarf sofort wirksam. Musterformulare gibt es unter anderem beim Kreisseniorenrat. Man kann sie zum Beispiel beim Landratsamt oder eine Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Empfehlenswert ist die notarielle Beurkundung. In knapp 45 Prozent der Fälle übernehmen Familienangehörige eine Betreuung. Berufsbetreuende sind mit etwa 32 Prozent vertreten, ehrenamtliche Fremdbetreuende mit knapp zehn Prozent und die Vereinsbetreuer und Anwälte mit knapp acht Prozent. Einen geringen Betreuungsanteil übernehmen Behörden. 

Betreuung ist transparent

Bei einer rechtlichen Betreuung, die in der Regel von Angehörigen beim Betreuungsgericht beantragt oder angeregt wird, entstehen Kosten beziehungsweise Gebühren, etwa beim Amtsgericht, für Sachverständige oder für die Betreuung direkt. Bis eine rechtliche Betreuung greift, die in die Bereiche Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Post unterteilt ist, vergehen durchaus bis zu sechs Monate. 

Sorge in Sachen Gesundheit

Zur persönlichen Vorsorge gehört außerdem die Patientenverfügung. Darin bestimmen Menschen, was medizinisch unternommen werden darf, falls sie nicht mehr selbst fähig sind, Entscheidungen zu treffen. Die schriftliche Darstellung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Wichtig ist, die Bevollmächtigten sowie den Hausarzt miteinzubeziehen, so der Rat. 

Vollmacht ist in vielen Fällen hilfreich

An etlichen Beispielen zeigte Monika Bettinger auf, dass eine Vollmacht nicht nur in höherem Alter sinnvoll ist. Bei einem schwer erkrankten Partner, dessen Behandlung mit unzähligen Entscheidungen verbunden sein kann, hilft sie womöglich bei der „Arbeitsteilung“. Auch wenn eine Tochter oder ein Sohn im Ausland weilt, kann die bevollmächtigte Person bei Problemen unterstützen. Sich um Vollmacht und Co. zu kümmern ist freiwillig. Sinnvoll ist es allemal. 

Kontakt und Informationen: 

Betreuungsverein St. Martin im Kreis Ravensburg e. V.
Telefon 0751 17870, 
E-Mail kontakt(at)betreuungsverein-st-martin(dot)de
www.betreuungsverein-st-martin.de